Seit Dezember 2016
bin ich Verfahrenspflegerin nach dem Werdenfelser Weg und habe meine
Fortbildung beim TÜV Rheinland in Köln gemacht.
Als examinierte
Krankenschwester mit großem Interesse für bzw. gegen
freiheitsbeschränkende Maßnahmen, habe ich mich hier gerne
weitergebildet, um Alternativen aufzuzeigen und das Leben von
Patienten und Heimbewohnern erträglicher zu machen.
Ich nehme jährlich
an den Werdenfelser Thementagen in München teil und bin Mitglied der
Mailingliste von Dr. Sebastian Kirsch und Josef Wassermann.
Idee(Quelle: Der Werdenfelser Weg - Das Original)
Der
Werdenfelser Weg bemüht sich darum, dass in einer Region, in der er
zur Anwendung kommt, die gesetzlich vorgesehenen Schutzmechanismen
für die Schwächsten unserer Gesellschaft greifen, um vermeidbare
Freiheitsbeschränkungen konsequent zu unterbinden. Und bemüht sich,
verbleibende Risiken gemeinsam abzuschätzen und gemeinsam
verantwortungsvolle Einzelfallentscheidungen zu fördern. Er wirkt
mittlerweile über das gerichtliche Verfahren hinaus häufig auch
durch einen regionalen Bewusstseinswandel der beteiligten
Professionen zum Umgang mit der eigenen Verantwortung.
Der
Werdenfelser Weg hat das Ziel, die Entscheidungsprozesse über die
Notwendigkeit freiheitsentziehender Maßnahmen wie Bauchgurte,
Bettgitter, Vorsatztische zu verbessern und Fixierungen in
stationären Einrichtungen der Altenpflege und für Menschen mit
Behinderungen, sowie in somatischen und psychiatrischen
Krankenhäusern auf ein unumgängliches Minimum zu reduzieren.
Er
setzt in erster Linie auf Professionalität und
Kommunikationsoptimierung innerhalb einer Region.
„Bettruhe
ist so gefährlich, dass wir die Patienten eigentlich medizinisch
aufklären müssten“, sagt beispielsweise Dr. Helmut Frohnhofen,
Chefarzt der Klinik für Innere Medizin und Geriatrie der Kliniken
Essen-Mitte. Er verweist eindrucksvoll auf die Gefahren
beispielsweise durch einen Muskelverlust, der mit der langen
Bewegungsunfähigkeit fixierter Personen einhergehen kann.
Der
Werdenfelser Weg ist ein verfahrensrechtlicher Ansatz im Rahmen des
geltenden Betreuungsrechts, der ohne Fördermittel und ohne Budget im
Landkreis Garmisch-Partenkirchen entwickelt worden ist.
Spezialisierte
Verfahrenspfleger mit pflegefachlichem Grundwissen für das
gerichtliche Genehmigungsverfahren von Fixierungen werden fachlich
fortgebildet, so dass sie über eine Kombination von pflegefachlichem
Wissen über Vermeidungsstrategien und gehobenem juristischen
Informationsstand über die rechtlichen Kriterien zu diesem Thema
verfügen. Dieser Verfahrenspfleger diskutiert im gerichtlichen
Auftrag jeden Fixierungsfall individuell und geht über den Zeitraum
mehrerer Wochen Alternativüberlegungen gemeinsam mit dem Heim und
den Angehörigen/Betreuern durch, im Einzelfall regt er auch
Erprobungen von Alternativmaßnahmen an.
Im
Vordergrund steht die Optimierung des Kommunikationsprozesses und das
Bewusstwerden von Ängsten, die pflegefachlich fundierte und
juristisch sowie menschlich vertretbare Lösungen überlagern.